Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder Ehrenamtsschulung.
Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) - geregelt. Pro Jahr steht den in Hessen Beschäftigten ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Der Bildungsurlaubsanspruch kann für ein Seminar eingesetzt werden, das entweder an fünf aufeinander folgenden Tagen oder an zwei und drei Tagen, durchgeführt innerhalb von 8 Wochen, stattfindet. Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub an einzelnen Tagen ist nicht möglich.
Grundsätzlich muss das Seminar in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch die Anerkennung durch ein anderes Bundesland genügen. Hilfreiche Formulare zur Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber und weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie auf der Webseite des hessischen Sozialministeriums: https://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm
Am 24. März 2015 fand im DGB-Haus in Frankfurt eine Fachtagung anlässlich des Bildungsurlaubsjubiläums in Hessen statt. Veranstalter waren das DGB Bildungswerk e.V. in Hessen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, vertreten durch Staatsekretär Dr. Wolfgang Dippel. Unter den über 100 Gästen waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Volkshochschulen und des Verbandes. (...) mehr